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Verhinderungspflege
Wenn Sie von Ihren pflegenden Angehörigen regelmäßig oder für mehrere Stunden pro Woche nicht betreut werden können und trotzdem Unterstützung benötigen, können Sie die Verhinderungspflege als Leistung der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Dabei steht Ihnen ein jährliches Budget für die Ersatzpflege zu. Während dieser Zeit können alle notwendigen Pflegetätigkeiten von uns übernommen, aber auch zusätzliche Wünsche erfüllt werden, wie zum Beispiel:
- Kontaktbesuche und Gespräche
- gymnastische Übungen
- Spaziergänge
Leistungen der Pflegeversicherung!
Wichtig für Sie: Wird diese Leistung nicht in Anspruch genommen, verfällt der Jahresanspruch zum 31. Dezember des Jahres.